Kultur-Faktur e.V. |
|
Willkommen beim Kultur-Machen „Deine Welt – Begreifen – Bewahren“ – unter diesem Leitmotiv füllen wir, der Kultur-Faktur e.V., das technische Kulturdenkmal des Alten Kranwerks in Naunhof mit soziokulturellem Leben. Seit unserer Gründung am 1. März 2012 machen wir es uns zur Aufgabe, Kultur, generationenübergreifende Bildung und gesellschaftliches Bewusstsein an einem geschützten, historischen Ort zu vereinen. Für uns ist das Alte Kranwerk kein Museum, sondern ein lebendiger Lern-, Erfahrungs- und Erfühlungsort. Inmitten der faszinierenden Industrie-Architektur schaffen wir Räume, in denen Umweltethik, ökologische Verantwortung und nachhaltige Konsumkompetenz nicht nur theoretisch diskutiert, sondern aktiv praktisch erprobt werden. Wir möchten Menschen jeden Alters dabei unterstützen, globale Wertschöpfungsketten zu hinterfragen, handwerkliche Strukturen neu zu begreifen und ein kritisches Bewusstsein gegenüber unserer Umwelt zu entwickeln.
Schaut euch auf unserer Webseite um, entdeckt unser Jahresprogramm und werdet Teil einer Gemeinschaft, die Bewährtes bewahrt und die Welt von morgen aktiv mitgestaltet! |
Präambel |
Ethik lässt sich ermessen:
Die politischen und wirtschaftlichen Verwerfungen unserer Gesellschaft
Wir nennen es Umweltethik.
Ich bin mir sicher, man wird in hundert Jahren sagen:
Für den Weltenlauf kommt es weniger darauf an was man bisher Heiko Guter
|
Modellcharakter – Außenwirkung |
Seit 2012 ist die Bildung von Konsumkompetenz bei Kindern, Jugendlichen als auch Erwachsenen erklärtes Ziel mit dem Schwerpunkt „Umweltethik“. Der Modellcharakter besteht darin, generationenübergreifend im Selbsterkennungsprozess ein absichtsvolles politisches, umweltethisches und ökologisches Handeln und Agieren zu konstruieren. Ausgehend der Analyse des globalen als auch regionalen Wertschöpfungssystems ist es Zielsetzung eine ökologische und politische Konsumkompetenz zu erzeugen, welche in der Lage ist, populistische Meinungsäußerungen, mediale Verführung und globale Verschleierungstaktiken zu entblößen.
|
Kultur-Faktur e.V. | ||
Sitz AKW Naunhof | Vereinsregister Lpz VR 5251 | info@kultur-faktur.de |
Vorstand:
| ||
| ||
Die Referate: | ||
pädagogische Freizeitangebote | ||
Spielen, Bauen, Entdecken
| ||
Workshops/Kurse | ||
Angebote des AKW in Trägerschaft des Verein
| ||
Projekte | ||
| ||
Veranstaltungen | ||
| ||
Umweltbibliothek | ||
Bisher sind ca. 400 Bücher katalogisiert und stehen zur Ausleihe zur Verfügung. Eine Sammlung zu Themen des Umweltschutzes, von Ökoprojekten, Baubiologie bis hin zu handwerklichen Anleitungen verschiedenster Gewerke. Kommt schmökern.
| ||
Medien- & Pressearbeit | ||
| ||
| ||
Satzungsauszug | |||
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
| |||
§ 4 Mitgliedschaft | |||
(1) Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche (und juristische) Person werden, die seine Ziele unterstützt.
(2) Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
(4) Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum 31.12. möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von einem Monat.
(5) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz zweimaliger Mahnung mit dem Beitrag für 3 Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme mit einer Frist von vierzehn Tagen nach Erhalt der Ausschlusserklärung gegeben werden. Im gerechtfertigten Falle kann der Vorstand eine zu datierende Stundung gewähren.
(6) Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen (bei Konzerten wird der ermässigte Eintritt gewährt).
(7) Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die dem Verein angehören will, ohne sich in ihm zu betätigen. Es gelten die Pflichten und Regeln wie für ordentliche Mitglieder.
(8) Ordentliche- und Fördermitglieder besitzen Stimmübertragungsrecht.
(9) Ehrenmitglied kann auch eine natürliche Person werden, die nicht Mitglied des Vereins ist.
| |||
§ 5 Beiträge | |||
| |||
Spenden | |||
Spendenkonto: |

