Kultur-Faktur e.V.
Sozio-Kultur & Umweltethik
Kultur-Machen

 

 

Willkommen beim Kultur-Machen
 
„Deine Welt – Begreifen – Bewahren“ – unter diesem Leitmotiv füllen wir, der Kultur-Faktur e.V., das technische Kulturdenkmal des Alten Kranwerks in Naunhof mit soziokulturellem Leben. Seit unserer Gründung am 1. März 2012 machen wir es uns zur Aufgabe, Kultur, generationenübergreifende Bildung und gesellschaftliches Bewusstsein an einem geschützten, historischen Ort zu vereinen.
 

Für uns ist das Alte Kranwerk kein Museum, sondern ein lebendiger Lern-, Erfahrungs- und Erfühlungsort. Inmitten der faszinierenden Industrie-Architektur schaffen wir Räume, in denen Umweltethik, ökologische Verantwortung und nachhaltige Konsumkompetenz nicht nur theoretisch diskutiert, sondern aktiv praktisch erprobt werden. Wir möchten Menschen jeden Alters dabei unterstützen, globale Wertschöpfungsketten zu hinterfragen, handwerkliche Strukturen neu zu begreifen und ein kritisches Bewusstsein gegenüber unserer Umwelt zu entwickeln.

 

Schaut euch auf unserer Webseite um, entdeckt unser Jahresprogramm und werdet Teil einer Gemeinschaft, die Bewährtes bewahrt und die Welt von morgen aktiv mitgestaltet!

 

Präambel

 

Ethik lässt sich ermessen:
 am Umgang des Menschen mit seiner Umwelt,
gegenüber anderen Menschen und gegenüber sich selbst.

 

Die politischen und wirtschaftlichen Verwerfungen unserer Gesellschaft
sind in Freiheit entstanden. Nur mit Erkenntnisstreben und entwickeltem
Bewusstsein, darf das Individuum einen plausiblen Kompromiss
Mensch – Natur eingehen.

 

Wir nennen es Umweltethik.

 

 Ich bin mir sicher, man wird in hundert Jahren sagen:
“…es gab eine Zeit, da hat man alle Bodenschätze ausgehoben,
dabei die Flüsse und Meere vergiftet, alle Bäume abgeschlagen,
 den radioaktiven Müll von heute erzeugt und es starben
Menschen wegen Krieg und Hunger – Sie hatten ein Mandat:
Macht euch die Erde untertan.

 

Für den Weltenlauf kommt es weniger darauf an was man bisher
getan hat, sondern vielmehr was man tun wird.“

Heiko Guter

 

Modellcharakter – Außenwirkung

 

Seit 2012 ist die Bildung von Konsumkompetenz bei Kindern, Jugendlichen als auch Erwachsenen erklärtes Ziel mit dem Schwerpunkt „Umweltethik“. Der Modellcharakter besteht darin, generationenübergreifend im Selbsterkennungsprozess ein absichtsvolles politisches, umweltethisches und ökologisches Handeln und Agieren zu konstruieren. Ausgehend der Analyse des globalen als auch regionalen Wertschöpfungssystems ist es Zielsetzung eine ökologische und politische Konsumkompetenz zu erzeugen, welche in der Lage ist, populistische Meinungsäußerungen, mediale Verführung und globale Verschleierungstaktiken zu entblößen.

 

Satzung Kultur-Faktur e.V.

Kultur-Faktur Aufnahmeantrag

Kultur-Faktur e.V. 

Sitz AKW Naunhof
Lutherstr.10  
04683 Naunhof

Vereinsregister Lpz VR 5251
FA Grimma  238/140/09122 K01 

info@kultur-faktur.de
Fon 034293-471800
Fax 034293-471802

 

Vorstand:
1. Vorsitzender:
Mario Huke
2. Vorsitzender: Heiko Guter
Kassenwärtin:
Marianne Deube

 


Der gemeinützige Verein „Kultur-Faktur e.V.“ wurde am 1.3.2012 gegründet. Die Eintragung erfolgte im Vereinsregister Lpz. Sitz des Vereins ist das Alte Kranwerk (AKW) Naunhof. Der Verein übernimmt soziokulturelle Aufgaben, veranstaltet Konzerte, Workshops und vielfältige kulturelle Inhalte, wie sie im Jahresprogramm vorgestellt sind. Das familienorientierte Programm zielt auf ressourcenschonende Freizeitangebote mit Bildungscharakter.

 

Die Referate:

pädagogische Freizeitangebote

 

Spielen, Bauen, Entdecken
thematische & didaktische Projektarbeiten
Tages- und Mehrtagesangebote

  • WERKTAG – Work-Camps im AKW
  • SPILON – Kinderspieletag im AKW
  • KidsKWIZZ (von und mit Kindern)
  • Theaterakademie (Improvisation und Kindercircus)
  • Urban-Gardening (ökologisches Garten-Outdoorprojekt)

Workshops/Kurse

  • künstlerisch/bildnerisch (Grafik)
  • gestaltend (Upcycling, Skulpturen, Installationen)
  • handwerklich (tradierte Gewerke)
  • musisch 
  • generationsübergreifend (Kind-Eltern, Enkel-Großeltern)

Angebote des AKW in Trägerschaft des Verein
Infoseite >> www.kranwerk.com

  • WERKTAGE Frühjahr, Sommer, Herbst 
  • FOLKUS – Instrumentenkurse
  • Sonderkurse lt. Veranstaltungskalender  
  • Mitmachangebote zum Werksadvent FAKTUM
  • Naunhofer Bürgerorchester

Projekte

  • KITA-Projekt “Seepferdchen” – naturnahe Gestaltung des Kita-Außengeländes 2009
  • Wander-Radweg “Landpartie” Lpz-AKW (Status offen)
  • Baumpflanzaktion Radweg “Landpartie” (Status 78 Bäume angewachsen)
  • AKW-Bauhaus (Eigenbauhaus) das Öko-Tiny-Haus voll recycelbar, Ökobaustoffe, plastikarm (Referenzobjekt Bj. 2017 am Standort)

Veranstaltungen
Kleinkunst – Konzerte – Theater
Ausstellungen/Galerien – Vereinsfeste

  • LANDPARTY – Öko- & Regiofest
  • SPILON – Kinder-Spiele-Fest
  • Konzerte (ausgewählte Konzerte in Trägerschaft des Vereins)
  • FOLKUS – Festival der Weltmusik, Instrumentenkurse
  • TANGOes – Bandoniontage (Konzerte, Workshops)
  • QUETSCHFEST – Erntedankfest | Direktvermarkter und Kleinkunst
  • FAKTUM – KunstHandWerksverkauf
  • VERPUPPUNG – Figurentheaterfestival

Umweltbibliothek

 

Bisher sind ca. 400 Bücher katalogisiert und stehen zur Ausleihe zur Verfügung. Eine Sammlung zu Themen des Umweltschutzes, von Ökoprojekten, Baubiologie bis hin zu handwerklichen Anleitungen verschiedenster Gewerke. Kommt schmökern.

 

Medien- & Pressearbeit

  • Pressearbeit
  • Veranstaltungsbewerbung
  • Newsletter
  • Social Communities
  • Webseitenpflege
  • Chronik

 

Satzungsauszug
§ 2 Zweck des Vereins:
 Soziokultur & Umweltethik

 

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  1. Veranstaltungen
       – Kleinkunst
       – Konzerte
       – Theater
       – Ausstellungen/Galerien
       – Programmkino
       – Vereinsfeste
  2. Workshops    
       – künstlerisch/bildnerisch
       – gestaltend (Recyclingdesign, Klangskulpturen, Installationen)
       – handwerklich (tradierte Gewerke, Recyclingdesign)
       – musisch
       – generationenübergreifend (Kind-Eltern, Enkel-Großeltern)
  3. Seminare,  Diskussionsforen, Initiativen
     „Deine Welt  – Begreifen – Bewahren“
       – Natur & Gesellschaft
       – nachhaltige Lebensführung 
       – philosophische Themenabende
  4. erlebnispädagogische Freizeitangebote  
       – SPILON – Spielen, Bauen, Entdecken (thematische Projektarbeit)
       – WERKTAG (Klassen- & Tagesfahrt ins AKW Nhf) 
       – Weltentdecker-Touren „Landpartie”
  5. Umweltbibliothek   (Umweltbildung, alt. Energie, Baubiologie, Fachliteratur)
  6. Vernetzung   (Kooperation mit Institutionen, Firmen und Verbänden)
  7. Integration (soziologische, ethnische und soziale Integration, integrative Pädagogik)

§ 4 Mitgliedschaft

 

(1)  Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche (und juristische) Person werden, die seine Ziele unterstützt.

 

(2)  Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
Der  Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschriften der gesetzlichen  Vertreter/innen. Gegen eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand, die  keiner Begründung bedarf, kann die Antragstellerin/der Antragsteller die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig.

 

(3)  Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

 

(4)  Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum 31.12. möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von einem Monat.

 

(5)  Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz zweimaliger Mahnung mit dem Beitrag für 3 Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss  vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme mit einer Frist von vierzehn Tagen nach Erhalt der Ausschlusserklärung  gegeben werden. Im  gerechtfertigten Falle kann der Vorstand eine zu datierende  Stundung gewähren.

 

(6)  Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen (bei Konzerten wird der ermässigte Eintritt gewährt).

 

(7)  Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr  vollendet hat und die dem Verein angehören will, ohne sich in ihm zu betätigen. Es gelten die Pflichten und Regeln wie für ordentliche Mitglieder.

 

(8) Ordentliche- und Fördermitglieder besitzen Stimmübertragungsrecht.

 

(9)  Ehrenmitglied kann auch eine natürliche Person werden, die nicht Mitglied des Vereins ist.

 

§ 5 Beiträge

 

  • Einzelperson
    jährlich 35,00 Euro  zuzügl. einmalige Aufnahmegebühr von 50,00 Euro
  • Firmen, Institutionen und Körperschaften
      jährlich 100,00 Euro zuzügl. einmalige Aufnahmegebühr von 150,00 Euro
  • Fördermitglieder können von der Aufnahmegebühr vom Vorstand entbunden
      werden. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
  • Der Jahresbeitrag wird jeweils zum 1.April fällig gestellt.

 

Spenden


Der Verein ist gemeinnützig anerkannt. Es können Spenden gegen eine Spendenbescheinigung entgegen genommen werden.
 

Spendenkonto:
Kultur-Faktur e.V.
Sparkasse Muldental
IBAN:  DE50860502001041032583
BIC:   SOLADES1GRM
 Blz:  86050200  Kto: 1041032583